1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Incentives, Treffen und Meetings sowie alle damit zusam- menhängenden Leistungen und Lieferungen der Harry Müller Drifting sowie deren Vertrags-
partner.
2. Vertragsabschluss, -Partner und -Haftung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Harry Müller Drifting an den Kunden und Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.
2.2. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbe-schreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezug-nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der Harry Müller Drifting nicht befugt.
2.3. Die Harry Müller Drifting haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Harry Müller Drifting zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Harry Müller Drifting rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
2.4. Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der Harry Müller Drifting. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Umbuchung
3.1. Die Harry Müller Drifting ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Harry Müller Drifting zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Harry Müller Drifting sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Harry Müller Drifting an Dritte. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. Harry Müller Drifting ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden zu berechnen.
3.3. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtpreises fällig.
3.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich entweder zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Firmen) oder inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Endverbraucher). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Harry Müller Drifting allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
3.5. Rechnungen der Harry Müller Drifting ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Harry Müller Drifting berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die Harry Müller Drifting Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bankgebühren fallen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
3.6. Die Harry Müller Drifting ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.7. Im Falle des Verzugs ist die Harry Müller Drifting berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,- je Mahnschreiben zu berechnen.
3.8. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen in Bezug auf den Veranstaltungstermin bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin vorgenommen (Umbuchung), ist die Harry Müller Drifting berechtigt, pro Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von Euro 15,00 zu erheben.
4. Kompensation
Harry Müller Drifting behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen.
5. Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Vertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Gebühr gesondert in Rechnung gestellt.
6. Reisekosten
Die Erstattung für Kosten verbunden mit der Reisetätigkeit, insbesondere Kilometergeld, Übernachtungskosten, Flugkosten, Verpflegungskosten und sonstige während der Reise anfallenden Kosten von freien Mitarbeiter, Geschäftspartnern, Praktikanten, potenziellen Mitarbeitern/Bewerbern der Harry Müller Drifting und sonstigen Personen werden ausgeschlossen. Ein Antrag auf Kostenübernahme einer Reise ist vor Reiseantritt bei der Harry Müller Drifting schriftlich zu stellen. Eine Erstattung ohne vorherigen schriftlichen Antrag wird ausgeschlossen.
7. Rücktritt der Harry Müller Drifting
7.1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen der in der Ablehnungsordnung angegebenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die Harry Müller Drifting zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2. Ferner ist die Harry Müller Drifting berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere von der Harry Müller Drifting nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
– die Harry Müller Drifting begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Harry Müller Drifting in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Orga-nisationsbereich der Harry Müller Drifting zuzurechnen ist;
7.3. Die Harry Müller Drifting hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.4. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Harry Müller Drifting.
7.5. Sollte die Harry Müller Drifting aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorlie-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reisen vom Vertrag zurücktreten, ist die Harry Müller Drifting berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
7.6. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
8. Rücktritt des Kunden
8.1. Bei Rücktritt des Kunden ist die Harry Müller Drifting berechtigt, die vereinbarten Leistungen komplett in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.
8.2. Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind keine Stornogebühren fällig. Bei der Buchung über Erlebnisportale fallen ab dem Tag der Buchung 30 % Stornierungsgebühren an. Bei Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 90% der Auftragssumme fällig. Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen sind Stornogebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme fällig.
8.3. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Leistung der Harry Müller Drifting wird Essen als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei der in Anspruch zu nehmenden Person um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10. Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung des Harry Müller Drifting ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten.
10.1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren. Der Teilnehmer versichert weiterhin, dass das von ihm geführte Fahrzeug in seinem Eigentum steht oder der Eigentümer mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist.
10.2. Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr wird hingewiesen.
10.3. Harry Müller Drifting ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Regeln der StVO missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.
10.4. Harry Müller Drifting ist berechtigt, den Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht den Anforderungen der StVZO entspricht, vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.
10.5. Bei Trainingsfahrten auf den Trainingsgeländen/Trainingsstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. Harry Müller Drifting behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.
10.6. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren der Harry Müller Drifting im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient.
10.7. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Harry Müller Drifting behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.
10.8. Harry Müller Drifting behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.
10.9. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. Harry Müller Drifting behält seinen Anspruch auf den Preis.
10.10. Für Schäden eines Teilnehmers haftet die Harry Müller Drifting sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat.
Begleitpersonen nehmen auf eigens Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 12 Jahre. Tiere sind im gesamten Bereich des Trainingsgeländes nicht gestattet.
Eltern sind dazu verpflichtet vor Zutritt ihre minderjährigen Kinder bei der Harry Müller Drifting schriftlich anzumelden.
Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet die Harry Müller Drifting nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Rennstrecke verursacht hat (z.B. Kehrgebühr aufgrund Verlassens des befestigten Teils der Rennstrecke) haftet der Teil-nehmer.
10.11. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor der Harry Müller Drifting das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung der Harry Müller Drifting und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
10.12. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass die Harry Müller Drifting Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Harry Müller Drifting ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.
10.13. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ausgegebenen Startnummern zu Beginn der Veranstaltung gut sichtbar nach Anweisung der Harry Müller Drifting am Teilnehmerfahrzeug anzubringen und nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens mit Verlassen des Übungsgeländes, diese wieder vom Fahrzeug zu entfernen.
10.14. Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug der Harry Müller Drifting zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine ander-weitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teil-
nehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer.
Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung. Die Höhe der jeweiligen Selbstzahlung ist auf der Internetseite von Harry Müller Drifting zum jeweiligen Veranstaltungsprogramm beschrieben und wird im Mietvertrag des Fahrzeuges angegeben und mit der Unterschrift des Vermieters und des Mieters bestätigt. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so ist die Harry Müller Drifting nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemüht sich die Harry Müller Drifting um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen von Harry Müller Drifting – sind mir bekannt, werden von mir akzeptiert und mit meiner Buchung / Unterschrift Vertragsbestandteil.
10.15. Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie AGBs und die Widerrufsbelehrung werden durch die Buchung anerkannt werden.
10.16. Die Harry Müller Drifting tritt bei der Reiseorganisation, Fahrzeugtransport und Unterbringung als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für erbrachte oder nicht erbrachte Dienstleistungen der Partner und Rennstrecken während der Saison und Fahr-programme. Bei gebuchten Hotelzimmern, Mietwagen und weiteren zusätzlichen Reise-leistungen tritt die Harry Müller Drifting nur als Vermittler auf und kann in keinem Fall für nicht erbrachte oder nicht zufriedene Dienstleistungen Dritter verantwortlich gemacht werden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die Reiseagentur/Online-Reiseagentur, das Hotel, die Fluggesellschaft, Leihwagenfirma, etc. Bei Fahrzeugtransport tritt der Transporteur als direkter Vertragspartner auf. Die Harry Müller Drifting übernimmt lediglich die Funktion des Vermittlers, und entzieht sich jeglicher Haftung bei Schäden am Fahrzeug, nicht erbrachten Leistungen, unpünktlicher Anlieferung oder ähnlichem.
Bei erbrachten Leistungen der einzelnen Rennstrecken gelten die allgemeinen Geschäfts-
und Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken und Fahrprogramme.
Die Harry Müller Drifting tritt nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Unterbringung der Fahrzeuge in Garagen oder Boxen, die sich auf den einzelnen Rennstrecken befinden; weder für die Fahrzeugunterbringung noch für die Lagerung von Materialien. Es erfolgt keine Protokollierung von An- und Ablieferungen und die Unterstellung/Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken und Fahrprogramme sind bindend und zu beachten. Die Preise für den gebuchten Service und erbrachte Leistungen aller Rennstrecken während der Trainings und Fahrprogramme verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, da davon ausgegangen wird, dass die Kunden gewerblicher Natur sind. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Endverbraucher, so ist der Kunde dazu verpflichtet dies vor der Buchung der Gedlich racing GmbH schriftlich mitzuteilen. Für Endverbraucher liegt eine Preisliste inkl. der in Deutschland derzeit geltenden Mehrwertsteuer von 19% vor.
Das Fahren auf der Strecke von minderjährigen Personen (16-17 Jahren) ist nur mit einem Harry Müller Drifting Coach möglich. Alleiniges Fahren ist streng untersagt. Die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen haften für alle entstanden Schäden an Material und Personen zu 100%. Die Harry Müller Drifting übernimmt zu keiner Zeit die Haftung, auch wenn das Fahren mit einen Harry Müller Drifting Coach durch die Harry Müller Drifting gestattet wurde. Die Erziehungsberechtigten übernehmen mit Unterzeichnung des Haftungsverzichts die komplette Verantwortung und Haftung für den Minderjährigen und dessen Tun.
Da die Harry Müller Drifting die Geländen der Rennstrecken und andere Austragungsorte für Veranstaltungen nicht exklusiv anmietet, besteht keine allgemeine Zugangsbeschränkung für Personen. Der Kunde haftet für sein Eigentum und dessen Verwahrung selbst. Eine Haftung durch die Harry Müller Drifting wird nicht übernommen. Es bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Dies gilt auch für die Fahrzeugverwahrung im Driftpark am Nürburgring und anderen Geländen.